Regierungsakt

Regierungsakt
Regierungs|akt,
 
wenig klarer Begriff von Handlungen eines Verfassungsorgans (nicht notwendig der Regierung im organisatorischen Sinn), die angesichts ihres hochpolitischen Charakters keiner (vollen) gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollen (gerichtsfreier Hoheitsakt). Vorbild sind die »actes de gouvernement« in Frankreich, aber auch die »political questions« im Verfassungsrecht der USA. Im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Absatz 4 GG und die weit ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit kommt eine vollständige »Gerichtsfreiheit« in Deutschland nicht in Betracht, sondern nur eine dem verfassungsrechtlich eingeräumten weiten Regierungsermessen, z. B. in außenpolitischen Angelegenheiten, entsprechend verdünnte gerichtliche Kontrolle.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Regierungsakt — ⇡ Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den ⇡ Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt). Beispiel: Festlegung der Richtlinien der… …   Lexikon der Economics

  • gerichtsfreier Hoheitsakt — gerichtsfreier Hoheitsakt,   ein Staatsakt, insbesondere ein Regierungsakt, der mangels rechtlicher Determiniertheit oder wegen seines hochpolitischen Charakters der gerichtlichen Kontrolle nicht unterworfen ist. Ob unter der Herrschaft des GG… …   Universal-Lexikon

  • E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinswesen — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”